Die Inhaberin eines Hotels gründete kurz vor Durchführung umfangreicher Baumaßnahmen eine Bau-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin sie war. Ein Meister wurde nicht beschäftigt. Die Tätigkeit der Gesellschaft beschränkte sich auf die Entgegennahme und Weiterleitung von Baumaterial. Nachdem das gesamte Baumaterial im Hotel verbaut war, meldete die GmbH Insolvenz an. Ein Lieferant fühlte sich geprellt