Dem Hersteller von Futter für Heimtiere kann die Verwendung des Öko-Kennzeichens nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“) nicht untersagt werden. Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lassen sich eine Beschränkung auf zum menschlichen Verzehr hergestellte Lebensmittel und somit ein Ausschluss von Futtermitteln nicht entnehmen. Maßgeblich ist daher allein, dass die Produkte die Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Urteil des