Bei der Berechnung des Unterhalts sind grundsätzlich auch regelmäßige Zinseinkünfte des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen. Dem wollte sich ein Ehemann entziehen, indem er sein Vermögen in so genannten thesaurierenden Fonds anlegte. Von einer Thesaurierung spricht man, wenn die im Abrechnungszeitraum erzielten Erträge eines Fonds nicht an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens