Ein Ehepaar gewährte einer GmbH mehrere unbefristete Kredite in Höhe von insgesamt etwa 90.000 Euro. Der Ehemann war zu diesem Zeitpunkt alleiniger Gesellschafter der GmbH, die Ehefrau deren Geschäftsführerin. Nach der Ehescheidung verlangte die Frau von ihrem geschiedenen Ehemann die Abgabe der (Mit-)Erklärung der Darlehenskündigungen. Dabei stellte sich die Frage, welches Gericht für die Durchsetzung