Nicht selten werden Ehen mit Ausländern geschlossen, um eine ansonsten drohende Ausweisung zu verhindern. Oftmals werden dann im Rahmen der Eheschließung Eheverträge geschlossen, insbesondere um wechselseitige Unterhaltsansprüche von vornherein auszuschließen. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Wirksamkeit einer solchen Ehevereinbarung befasst. Ein Ehevertrag kann dann als sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen sein, wenn einer