Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann auch eine beabsichtigte Nutzung der dem Mieter überlassenen Wohnung als Zweitwohnung des Vermieters eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. In dem entschiedenen Fall hatte eine Vermieterin den Mietvertrag über ihre Wohnung in Berlin mit der Begründung gekündigt, sie habe in unregelmäßigen Abständen immer wieder beruflich in der Stadt zu tun. Bisher habe