Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Auskunftsklage eines eingetragenen Vereins, der zu seinen Zielen die Förderung des demokratischen Staatswesens, die Aufklärung über die Tätigkeiten von Abgeordneten und die Information über politische Entscheidungsprozesse, deren Ergebnisse er auf seiner Internetseite veröffentlicht, zählt, gegenüber dem Bundeskanzleramt statt. Gegenstand des Auskunftsersuchens war, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht private