Ein Deutscher erwarb in der Schweiz einen gebrauchten Pkw Lancia zum Preis vom 252,26 Euro. Er meldete den Wagen an der Grenze beim deutschen Zoll an, der von ihm Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 77,94 Euro forderte. Der Autofahrer berief sich auf die geltende Freigrenze von 300 Euro. Vom Finanzgericht Baden-Württemberg musste er sich jedoch belehren