Hat ein Bankkunde durch sein früheres Anlageverhalten bekanntermaßen bereits Erfahrungen mit Zertifikaten und Derivaten gesammelt, ist die Beratungspflicht des Anlageberaters einer Bank beim erneuten Ankauf derartiger Papiere erheblich eingeschränkt. Ein Hinweis auf den hochspekulativen Charakter einer solchen Anlageform wäre – so das Oberlandesgericht Schleswig – ein bloßer Formalismus ohne entsprechenden Informationsgewinn für den Anleger. Von