Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Bewerberin für den Dienst bei der Bundespolizei allein wegen einer besonders großflächigen Tätowierung ihres Unterarms abgelehnt werden darf, auch wenn diese keine besondere Symbolik (insb. Gewalt oder Sex) aufweist. Das wurde im Wesentlichen damit begründet, dass es bei Einsätzen mit Gefährdungs- und Konfliktpotenzialen auch darum