Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen, wenn dies für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung erforderlich und dem Mitarbeiter zumutbar ist. Diese Voraussetzungen sind bei einer Angestellten, die mit der Bearbeitung von Vergabeverfahren betraut ist, die von