Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit einem kuriosen Fall zu befassen, bei dem es um einen vom dem Sportartikelhersteller ADIDAS auf den Markt gebrachten Jogging-Schuh ging, dessen Dämpfung sich beim Laufen automatisch dem Gewicht des Läufers und dem jeweiligen Untergrund anpasst. Dabei wird der modifizierte Härtegrad der Dämpfung mithilfe eines Sensors, eines Magneten und eines motorbetriebenen