In einem Mietvertrag über Praxisräume war vereinbart worden, dass der Mieter die Räume bei Vertragsbeendigung in renoviertem Zustand zurückzugeben hat. Nachdem der Mieter gekündigt hatte, erklärte der Vermieter, er wolle das Gebäude nach der Räumung umfangreich umbauen, wodurch die Renovierungsarbeiten nutzlos würden. Er verlangte daher eine angemessene Geldentschädigung, womit sich der Mieter zunächst einverstanden erklärte.