Nach der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen aus dem Jahr 2004 sind Autohändler verpflichtet, in der Werbung für ein bestimmtes Neuwagenmodell Angaben über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu machen. Nur wenn es sich um eine schlichte Pauschalwerbung für eine Marke oder einen Typ handelt, die mehrere verschiedene Modelle umfasst, besteht die