Häufige Fehlzeiten eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung mit einer tarifvertraglich notwendiger Auslauffrist darstellen, wenn nach einer umfassenden Interessenabwägung und einer Gesundheitsprognose damit zu rechnen ist, dass der Arbeitgeber für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. In dem konkreten Fall hatte