Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die in einem Gewerberaummietverhältnis nach Vertragsschluss von den Wasserwerken neu eingeführte Grundgebühr für Wasserzähler auch dann nach der Fläche umgelegt werden kann, wenn im Mietvertrag die Umlage der Wasser- und Entwässerungskosten „nach Verbrauch“ vereinbart war. Ist in dem Mietvertrag lediglich geregelt, dass der Mieter die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebskosten gemäß