Einer von vier Brüdern verzichtete durch einen notariell beurkundeten Erbschaftsvertrag seinen Geschwistern gegenüber für den Fall, dass er durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge seiner Mutter ausgeschlossen sein sollte, auf die Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs. Hierfür erhielt er von seinen Brüdern eine Abfindung von jeweils 150.000 Euro. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, die Zahlung der Abfindungen