Schadensersatzklagen einer Aktiengesellschaft (AG) zugleich gegen mehrere Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat wegen Pflichtverletzungen kommen in der Praxis offenbar selten vor. Nur so ist erklärbar, dass bislang obergerichtlich nicht entschieden ist, welches Gericht in solchen Fällen örtlich zuständig ist. Das Oberlandesgericht München ist in dieser Frage zu dem Ergebnis gekommen, dass für auf §§ 116,