Vereinbart ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Sanierungs- und Tarifverhandlungen, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen, stellt dies nicht zwingend einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. In dem entschiedenen Fall hatte die IG Metall ihre Zustimmung zu dem im Jahr 2010 ausgehandelten Sanierungspaket gegenüber Opel von einer „Besserstellung“ ihrer Mitglieder abhängig gemacht.