Ein 37-jähriger Mann schlug bei der Benutzung der Wasserrutsche eines Erlebnisbades so unglücklich auf den Boden des 1,1 Meter tiefen Beckens auf, dass er seitdem nach einem Wirbelbruch ab dem Bauchnabel abwärts gelähmt ist. Er verlangte von dem Betreiber des Bades 150.000 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz aller Behandlungskosten und seines Verdienstausfalls. In dem darauffolgenden Prozess