Dem Kindergeldanspruch der Eltern einer nicht verheirateten Tochter mit eigenem Kind steht nicht entgegen, dass ihr ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater ihres Kindes zusteht, soweit die übrigen Voraussetzungen (insb. noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Erststudium) erfüllt sind. Urteil des BFH vom 03.07.2014 Aktenzeichen: III R 37/13 FuR 2015, 53