Die Regelung des § 1603 Abs. 2 BGB verpflichtet unterhaltspflichtige Eltern zum bestmöglichen Einsatz der eigenen Arbeitskraft, um ihre Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren minderjährigen Kindern erfüllen zu können. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie sich die erzielbaren Einkünfte als sogenanntes fiktives Einkommen anrechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Schwerbehinderung in Höhe von