Deutsche Studenten müssen, um eine Förderung für ein Studium in einem anderen EU-Mitgliedstaat über ein Jahr hinaus zu erhalten, nachweisen, dass sie während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren vor Beginn der Ausbildung in Deutschland einen ständigen Wohnsitz hatten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält diese Regelung für rechtswidrig. Die Förderung darf nicht allein davon abhängig