Bekanntlich hat der Hersteller Apple zum Unmut vieler Mobilfunkbetreiber die exklusiven Vermarktungsrechte des iPhones in Deutschland der T-Mobile GmbH übertragen. Das Landgericht Hamburg sieht in dem Ausschluss anderer Anbieter (hier durch den Exklusivbezug des iPhones mit einem Mobilfunkvertrag der T-Mobile GmbH und einer dauernden SIM-Lock-Sperre, die das iPhone für andere Mobilfunknetze unbrauchbar macht) keinen Verstoß