Als wohl erstes deutsches Zivilgericht hat sich das Amtsgericht Menden mit der Rechtsfrage befasst, welches rechtliche Gebilde Facebook-Gruppen darstellen und was daraus für den Entzug von Zugangsrechten im Rahmen einer solchen Gruppe folgt. Anlass für den Rechtsstreit war der Ausschluss eines Gruppenmitglieds durch den Begründer und Administrator einer Facebook-Gruppe wegen angeblicher massiver Beleidigung eines anderen