Wird ein Autofahrer während eines Fahrverbotes mehrmals beim Fahren erwischt, wird er auch für jede einzelne Fahrt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Hingegen liegt nur eine einheitliche Straftat vor, wenn die Fahrt lediglich unterbrochen wird. Die Strafe fällt dann erheblich niedriger aus, als bei der Verurteilung wegen mehrerer Fahrten ohne Führerschein. Das Landgericht Potsdam geht