Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte den vertraglichen Ausschluss der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung zwischen den Teilnehmern eines vom Württembergischen Porsche-Club e.V. auf dem Hockenheimring veranstalteten Fahrertrainings in dessen allgemeinen Teilnahmebedingungen für wirksam. Danach waren Schäden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurden, von der Haftung ausgeschlossen. Ein Teilnehmer, der den Porsche eines anderen Teilnehmers infolge