Will oder kann ein Fahrzeughalter nicht zur Aufklärung beitragen, wer zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes sein Fahrzeug geführt hat, kann ihm die Verkehrsbehörde für die Dauer von 12 Monaten die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen. Vorher müssen jedoch alle Möglichkeiten zur Fahrerermittlung ausgeschöpft sein. In einem vom Oberverwaltungsgericht Bautzen entschiedenen Fall wurde mit einem Firmen-Pkw einer Spedition