Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall, weil er eine Vollbremsung vornimmt, um am Straßenrand angebotene, frische Erdbeeren zu kaufen, und ein nachfolgendes Fahrzeug auffährt, handelt es sich nicht um einen gesetzlich versicherten Arbeitsunfall. Dies begründet das Bundessozialgericht damit, dass die Vollbremsung nur vorgenommen wurde, um ein privates Geschäft zu tätigen. Mit