Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass „Dashcam“-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden können. Im entschiedenen Fall hatte ein unbeteiligter Pkw-Fahrer während der Fahrt zunächst anlasslos mit einer hinter der Frontscheibe angebrachten „Dashcam“ ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgenommen, als dessen Fahrer eine Ampel bei Rotlicht überfahren hat. Den Tatnachweis des Rotlichtverstoßes konnte das