Wer in ein Fahrzeug ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist (§ 14 StVO). Steigt ein Autofahrer in sein am Fahrbahnrand in einer Parkbucht abgestelltes Fahrzeug ein und bleibt ein Lkw-Fahrer mit seinem Auflieger an der noch offen stehenden Tür hängen, spricht der erste Anschein für