Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter bei Vertragsende dem Vermieter die Wohnung mit neutralem Farbanstrich zurückgeben muss (Az.: VIII ZR 416/12). Das Amtsgericht Berlin-Mitte sieht den Vermieter in gleicher Weise verpflichtet, wenn er die Durchführung von Schönheitsreparaturen vertraglich übernommen hat. Er muss bei den Wandanstrichen daher dezente Farben bzw. neutrale Tapeten wählen,