Eine auf der Verpackung einer Ware oder für das Produkt selbst verwendete Farbe kann grundsätzlich nicht markenrechtlich geschützt werden. Schließt jedoch die große Mehrheit der Verbraucher allein von der Farbe auf ein Produkt, kann die hierfür typische Farbe ausnahmsweise einen Herkunftshinweis darstellen (z.B. Lila für Milka, Magenta für Telekom). Das Bundespatentgericht hat in einem zwischen