Die Vermietung von Ferienwohnungen, die ein Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der sogenannten Margenbesteuerung nach § 25 Abs. 3 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes. Nach dieser Vorschrift bemisst sich die sonstige Leistung nach der Differenz zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, und dem Betrag, den der Unternehmer