Nach § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung) unzulässig. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln liegt ein Verstoß gegen dieses Verbot vor, wenn sich ein (Frauen-)Arzt an einem Internetauftritt