Die Daimler AG setzte sich vergeblich gegen die Fernsehausstrahlung eines Berichts durch den Südwestfunk (SWR) zur Wehr, der Missstände bei Fließbandarbeiten aufzeigen sollte. Beanstandet wurde, dass die Fernsehaufnahmen mit einer versteckten Kamera durch einen Journalisten gemacht worden waren, der sich „undercover“ als Leiharbeitnehmer Zugang zu der Werkshalle verschafft hatte. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart wurden