Der Bundesgerichtshof hatte in einem Rechtsstreit, in dem Wohnungs- und Teileigentümer darüber stritten, ob Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums saniert werden müssen, zu entscheiden, wann die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich die Durchführung der notwendigen Arbeiten beschließen kann. Grundsätzlich muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der