Die behördliche Feuerbeschau soll der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Sie dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Der Hauseigentümer ist daher gesetzlich verpflichtet, die Feuerbeschau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München jedoch entschieden, dass der