Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Eltern zwar nicht verpflichtet sind zu offenbaren, welches ihrer Kinder durch unzulässiges Filesharing eines Musikalbums eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Ihr Schweigen hat jedoch zur Folge, dass sie als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung dem Berechtigten Schadensersatz zu leisten haben und auch die außergerichtlichen Abmahnkosten tragen müssen. Das Grundrecht auf Achtung des