Nach dem seit 1998 liberalisierten Firmenrecht werden Unternehmern größere Wahlmöglichkeiten bei der Bildung aussagekräftiger und werbewirksamer Firmennamen eingeräumt. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer GmbH zugebilligt, einen Familiennamen als Firmenbestandteil zu führen, den keiner ihrer Gesellschafter trägt. Ausreichend ist lediglich, dass ein hinreichender Unternehmensbezug besteht, der beispielsweise darin liegen kann, dass die GmbH an einer