Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ kann auf Parkplätzen nur angewandt werden, wenn die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen und sie den Straßencharakter der Fahrbahn klar und unmissverständlich wiedergeben. Sind dagegen auf einem Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen vorhanden, gilt die Vorfahrtsregelung nicht. Auf Parkplätzen markierte Fahrspuren sind grundsätzlich keine