Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Vertrags zwischen Arbeitgeber und nahen Angehörigen ist, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sogenannter Fremdvergleich). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmen-Pkws zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem