Sofern es der Sicherheit des Flugverkehrs dient, dürfen Flughafenmitarbeiter Passagiere dazu auffordern, die Funktionalität ihrer Geräte unter Beweis zu stellen. Insbesondere darf verlangt werden, dass ein Passagier mit der mitgeführten Kamera ein Foto macht; denn „Kameras sind nicht immer Kameras“. Es könnte sich auch um ein getarntes Steuergerät handeln, das der Bedienung eines im Fluggepäck