Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bilder des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei einem Supermarkteinkauf dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und deshalb auch ohne dessen Einwilligung in einer Zeitschrift verbreitet werden durften. Neben der in besonderer Weise herausgehobenen Stellung von Wulff als ehemaliges Staatsoberhaupt war bei der Güterabwägung für die Karlsruher Richter maßgeblich, dass dieser