Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung unterliegen nur dann nicht der Lohnsteuerpflicht, wenn die Freigrenze von 110 Euro je teilnehmenden Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Selbst bei einer nur geringfügigen Überschreitung ist dann der gesamte Betrag zu versteuern. Der Wert der dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugewandten Leistungen kann anhand der Kosten geschätzt werden, die