Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell mangels Arbeitsverpflichtung kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase besteht. Urteil des BAG vom 24.09.2019 9 AZR 481/18 Pressemitteilung des BAG