Bei Fahrzeugschäden, die durch das Platzen eines Reifens des kaskoversicherten Fahrzeuges verursacht wurden, wenden die in Anspruch genommenen Versicherungen häufig ein, es handle sich um einen nach den Versicherungsbedingungen (AKB) nicht versicherten Betriebsschaden (Abnutzungsschaden) oder der Unfall sei auf einen Fahrfehler des Versicherungsnehmers zurückzuführen. Hierauf kann sich die Versicherung nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe