Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 4. Juni 2015 festgestellt, dass die Abbildungen auf der Verpackung eines Früchtetees von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Angaben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“, „Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack“ und „nur natürliche Zutaten“ irreführend sein können, wenn tatsächlich weder natürliche Zutaten aus Vanille oder Himbeere noch