Bei einem plötzlichen Wintereinbruch ist es praktisch unmöglich, sämtliche Geh- und Fahrwege einer Gemeinde sofort von Schnee- und Eisglätte zu befreien. In größeren Kommunen sorgt ein Streuplan dafür, dass möglichst schnell vor allem besonders gefährliche Stellen von Glätte befreit werden. Gewährleistet ein solcher Plan eine sichere Erfüllung des Winterdienstes und ist die Kommune ihrer Verpflichtung