Die Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, stellt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungssteuergesetzes dar, die nach § 4 Nr. 10a UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Urteil des BFH vom 14.11.2018 Aktenzeichen: XI R 16/17 DStR 2019, 324